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Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzudecken. Mit den anderen Krankenkassen arbeiten wir gemeinsam daran, die Missstände zu beheben.
In diesem Bereich können Sie beispielsweise
  • Hinweise auf abgerechnete, aber nicht erbrachte Leistungen
  • Abrechnung von höherwertigen Leistungen als durchgeführt
  • Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal
  • Erschleichung von Sozialleistungen, z.B. Krankengeld
  • Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern
melden.

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Christian Meyer zu Wickern
Beauftragter zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

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